Satzung 

Des HSV-FAN-CLUBS 2010 RIED/HESSEN

Präambel 

Als Fans fühlen wir uns von ganzem Herzen und in tiefer Überzeugung dem Hamburger Sportverein verbunden. Die Raute im Herzen tragend ist es uns ein besonderes Anliegen, den Verein auch künftig ideell und materiell  oder auch kritisch zu unterstützen und in unserer Region als Fans würdig zu repräsentieren. Die ruhmreiche Tradition des Vereins und das stets faire und sportliche Verhalten von Spielern, Betreuern sowie Funktionären des HSV sollen sich dabei in unserem Verhalten und Auftreten innerhalb und außerhalb unseres Fanclubs widerspiegeln.

§ 1

Allgemeines

(1)

Der Fanclub „Ried/Hessen“ wurde am 26. November 2010 zur aktiven Unterstützung des Hamburger Sportvereins gegründet.

(2)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3)

Der Sitz des Fanclubs ist Riedstadt Kreis Groß-Gerau / Hessen

§2 

Zweck 

(1)

Der Fanclub „Ried/Hessen“ hat sich zum Zweck der Unterstützungunseres HSV in jeglicher Art sowie zur gemeinsamen Interessenswahrnehmung zusammengeschlossen. Der Fanclub beteiligt sich an gemeinschaftlichen Aktionen und führt selbst solche durch, die im Dienste unseres HSV stehen. 

 §3

Zielsetzung

(1)                        Der Fanclub „Ried/Hessen“ setzt sich nachhaltig für die Verbreitung seiner Interessen ein.

(2)                        Der Fanclub bemüht sich um die Neuaufnahme von Personen, die die gleichen Ziele verfolgen.

§4

Vorsitz, Vorstand

(1)                        Dem Vorstand obliegen die Führung und Vertretung des Fanclubs         sowie die Pflege der Satzung und deren inhaltliche                      Zielvorstellungen.

(2)                        Zum Vorstand gehören der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Öffentlichkeitsarbeit Verantwortliche und sein Stellvertreter, Kassenwart und sein Stellvertreter, der Schriftführer und sein Stellvertreter, der Vorsitzende des Vergnügungsausschusses und sein Stellvertreter sowie bis zu zwei Beisitzer.

(3)                        Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt.

 

(4)                        Der Vorstand wird alle 2 Jahre bei der Jahreshauptversammlung von den anwesenden Mitgliedern neu gewählt.

 

(5)                        Vorschläge des Vorstandes zu Satzungsänderungen und zu allen den Fanclub betreffenden Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden beschlussfähigen Mitglieder bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung beschlossen.

 

(6)                        Der Vorstand regelt die Auslegung von Satzungsbestimmungen letztendlich.

 

(7)                        Dem Vorstand bleibt es vorbehalten,  Mitglieder auf Probe aufzunehmen und erst zu einem späteren Zeitpunkt den Eintritt in den Fanclub zu gestatten oder die Mitgliedschaft zu verweigern.

 

(8)                        Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, in Ausnahmefällen den Ausschluss eines Mitglieds zu beschließen.

§5

Fanclub-Mitgliederversammlung

(1)                        Die Fanclub-Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des des Fanclubs „Ried/Hessen“.

(2)                        Die Fanclub-Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.

(3)                        Der Vorstand informiert die Fanclubmitglieder rechtzeitig über Termin und Ort der Versammlungen. 

(4)                        Die Versammlungen finden mindestens zweimal jährlich statt.

 

 

 

§6

 

Beschlussfähigkeit

 

(1)                        Die Fanclub-Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn                mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend ist. Bei                         Abstimmung zählt die einfache Mehrheit der beschlussfähigen    Mitglieder.

 

(2)                        Die Beschlussfähigkeit muss vor abstimmungspflichtigen Entscheidungen vom Vorstand festgestellt werden.

 

(3)                        Vorschläge der Fanclubmitglieder zu Satzungsänderungen können im Rahmen einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.

 

(4)                        Abstimmungen erfolgen per Handzeichen.

 

 

 

§7

 

Mitgliedschaftsvoraussetzungen

 

(1)                        Es können alle Personen Mitglied des Fanclubs „Ried/Hessen“      werden, die ihren Willen bekunden, Bestandteil unserer                          Gemeinschaft zu werden und die unsere Zielsetzungen nach §3     verfolgen.

 

(2)                        Die Aufnahme eines Interessenten ist gegen den Willen des Vorstandes nicht möglich.

 

(3)                        Der Eintritt in den Fanclub ist mit dem Formular „Eintrittserklärung / Einzugsermächtigung“ zu erklären, welches bei den Kassenwarten erhältlich ist.

 

(4)                        Mit dem Eintritt in den Fanclub erkennt das  neue Mitglied die Fanclub-Satzung vollständig an.

 

(5)                        Bei Kindern und Jugendlichen vor vollendetem 18. Lebensjahr  ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

 

(6)                        Bestimmte Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Hierzu ist eine einfache Mehrheits-Abstimmung bei einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung erforderlich.

 

 

 

§ 8
Rechte der Mitglieder

 

(1)                      Jedes Mitglied des Fanclubs „Ried/Hessen“ ist zur Teilnahme an den Aktivitäten des Fanclubs berechtigt.

 

(2)                               Jedes Mitglied ist, insbesondere im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung, zu jedem den Fanclub betreffenden Thema anzuhören.

 

(3)                      Jedes Mitglied ab dem vollendetem 16. Lebensjahr ist auf einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

 

(4)                      Jedes Mitglied kann den Fanclub-Kassenbestand bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung erfragen.

 

(5)                      Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer.

 

 

 

 

 

§9

 

Mitgliedsbeitrag

 

(1)                        Der Mitgliedsbeitrag im Fanclub „Ried/Hessen“ beträgt für           Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr 24,00EUR pro                          Kalenderjahr.

 

(2)                        Für Kinder und Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres  und für Personen ab dem vollendeten 63. Lebensjahr und für Rentner (Nachweis durch Rentnerausweis) beträgt der Jahresbeitrag 12,00EUR.

 

(3)                        Für Kinder unter 12 Jahren und für Personen, die außerhalb von Deutschland ihren ersten Wohnsitz haben sowie für Ehrenmitglieder gem. § 7 (6) ist die Mitgliedschaft frei.

 

(4)                        Der Jahres/Familienbeitrag (ab/bzw. mind. 2 Familienmitgliedern) beträgt 36,00EUR. Kinder unter 18 Jahren zählen zum Familienbeitrag.

 

(5)                        Der Stichtag des Alters,  um die Höhe des entsprechenden Beitrages  zu bestimmen, ist der Eintrittstag in den Fanclub bzw. jeweils der 1.1. der folgenden Jahre´

 

(6)                        Der Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Fanclub für das laufende Kalenderjahr und dann jeweils zum 1.1. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu entrichten.

 

(7)                        Liegt der Eintritt im ersten Halbjahr  eines Kalenderjahres (1.1. bis 30.6.), ist der volle Beitrag zu entrichten; liegt er im Zeitraum vom 1.7. bis 30.9. ist er zur Hälfte und bei einem Eintritt vom 1.10. bis 31.12. zu einem Viertel zu entrichten.

 

(8)                        Jedes neue Fanclub-Mitglied ermächtigt den Fanclub-Vorstand , die fälligen Beiträge per Lastschriftverfahren zu den in Ziffer (4) genannten Zeitpunkten einzuziehen. Bei Minderjährigen sind die Einzugsermächtigungen von den jeweiligen Erziehungsberechtigten abzugeben.

 

(9)                        Sollte das Einzugskonto die Deckung nicht gewährleisten, ist über einen evtl. Ausschluss des Mitglieds durch eine Mitgliederversammlung zu entscheiden.

 

(10)                   Über die Verwendung der Gelder beschließen die Vorsitzenden und die Fanclub-Mitglieder im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung.

 

 

 

§ 10

 

Erlöschen der Mitgliedschaft; Ausschluss

 

(1)                        Ein Mitglied wird aus dem Fanclub „Ried/Hessen“ ausgeschlossen,        wenn es

 

   Vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt

   Durch gewalttätiges Verhalten in Form von Randalieren oder Vandalismus dem Ansehen des Fanclubs Schaden zufügt

   Den Kriterien einer Mitgliedschaft dauerhaft nicht gerecht wird

 

 

 

(2)                        Über den Ausschluss des Mitglieds ist gem. § 4  zu entscheiden

 

 

 

§ 11

 

Austritt; Kündigung der Mitgliedschaft

 

(1)          Die freiwillige Kündigung der Mitgliedschaft bzw. der Austritt aus                  dem  Fanclub „Ried/Hessen“ ist zu jeder Zeit möglich.

 

(2)          Der Austritt aus dem Fanclub ist in schriftlicher Form dem

 

              Vorstand mitzuteilen.

 

(3)                        Bereits im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück        erstattet

 

 

 

 

 

§ 12

 

Symbole des Fanclubs

 

(1)           Das Symbol des Fanclubs „Ried/Hessen“  ist die HSV Raute und

 

              der Schriftzug .

 

(2)           Die Farben des Symbols sind blau/schwarz/weiß HSV FAN CLUB        2010 „Ried/Hessen“

 

 

 

§ 13

 

Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit

 

(1)          Jedes Mitglied des Fanclubs „Ried/Hessen“ kann nach Rücksprache       mit dem Vorstand Veröffentlichungen vornehmen, die der

 

              Eigenwerbung dienlich sind.

 

(2)                        Die Veröffentlichungen sollen ausschließlich das positive Image

 

              des Fanclubs oder des Hamburger Sportvereins vermitteln.

 

(3)                        Das Symbol des Fanclubs darf nur nach Rücksprache mit dem    

 

              Vorstand verwendet werden.

 

 

 

§ 14

 

Auflösungsbestimmungen

 

(1)                        Dem Vorstand steht das Recht zu, den Fanclub „Ried/Hessen“ mit

 

              sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösungserklärung muss im

 

              Rahmen einer außerordentlichen Fanclub-Mitgliedsversammlung            erfolgen. Der Vorstand hat seine Entscheidung ausführlich zu                          begründen.

 

(2)                   Im Falle der Auflösung des Fanclubs wird der Kassenbestand an die           Jugendarbeit des Hamburger Sportvereins gespendet.

 

 

 

 

 

 

 

§ 15

 

Fanfreundschaften

 

(1)                        Der Fanclub „Ried/Hessen“  begrüßt Freundschaften zu anderen

 

              Fanclubs des Hamburger Sportvereins in aller Welt, sowie                 Fanfreundschaften zu anderen Fanclubs.

 

 

 

§ 16

 

Inkrafttreten der Satzung

 

(1)                        Die Satzung des Fanclubs „Ried/Hessen“ tritt mit Wirkung vom Gründungstag, das ist 26. November 2010 in Kraft.

 

                                

 

     Gezeichnet

 

_______________                     _______________

 

 

 

                            Walter Dörr                                     Berthold Gerhardt

 

(1.Vorsitzender)                          (2.Vorsitzender)